Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Merz Maschinenfabrik GmbH | Haigerlocher Straße 44 | 72379 Hechingen
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Merz Maschinenfabrik GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sowohl im Inland als auch im Ausland.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand sind die Herstellung und der Vertrieb von Rundstrickmaschinen zur Produktion medizinischer Kompressionsstrümpfe sowie der Vertrieb von deren Ersatz- und Verschleißteilen.
- Die gelieferten Maschinen sind Produktionsmaschinen (mit der Zolltarifnummer | HS code 84471100) und stellen keine Medizinprodukte im Sinne nationaler oder internationaler medizinprodukterechtlicher Vorschriften dar.
§3 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
- Technische Angaben, Zeichnungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§4 Preise
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW) gemäß Incoterms® 2020, zuzüglich Verpackung, Versand, Versicherung, Zöllen, Steuern, Abgaben und der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
- Bei Exportlieferungen trägt der Besteller sämtliche im Bestimmungsland anfallenden Abgaben, Steuern und Gebühren.
§5 Zahlung
- Zahlungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Zahlungen haben ausschließlich in der Währung € = EURO zu erfolgen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorauszahlung, Akkreditiv oder Sicherheitsleistung auszuführen, insbesondere bei Auslandsgeschäften.
- Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§6 Lieferung und Lieferzeit
- Der Lieferumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Fälle höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse (z. B. Streik, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen, Exportbeschränkungen) verlängern die Lieferfrist angemessen.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
§7 Versand, Incoterms und Gefahrübergang
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk = EXW (Incoterms® 2020).
- Gefahr und Risiko gehen mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen.
- Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
§8 Export, Zoll und Compliance
- Der Besteller ist für die Einhaltung aller nationalen und internationalen Import-, Zoll- und Exportvorschriften verantwortlich.
- Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder -hindernisse aufgrund exportkontrollrechtlicher Vorschriften oder behördlicher Genehmigungen.
- Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren nicht unter Verstoß gegen Export-, Sanktions- oder Embargovorschriften weiterzugeben oder zu verwenden.
§9 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.
- Bei Auslandsgeschäften gilt der Eigentumsvorbehalt in der jeweils rechtlich zulässigen Form.
- Der Besteller ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zu informieren.
§10 Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Ersatzteile
- Die Maschinen dürfen ausschließlich gemäß den bereitgestellten Betriebs- und Wartungsanleitungen eingesetzt werden.
- Umbauten, Softwareänderungen oder der Einsatz nicht freigegebener Ersatzteile erfolgen auf eigenes Risiko des Bestellers und schließen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus.
§11 Verantwortung für Endprodukte
- Die Verantwortung für Herstellung, Qualität, Zertifizierung, Zulassung und Verkehrsfähigkeit der mit den Maschinen hergestellten Endprodukte liegt ausschließlich beim Besteller.
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für medizinische, therapeutische oder regulatorische Eigenschaften der hergestellten Produkte.
- Die Einhaltung nationaler und internationaler gesetzlicher Anforderungen (z. B. RAL, MDR, FDA, lokale Normen) obliegt allein dem Besteller.
§12 Gewährleistung
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung bei Maschinen oder Ersatzlieferung bei Ersatzteilen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum.
- Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§13 Haftung
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§14 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Besteller Kaufmann ist.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
§15 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hechingen, den 04. Februar 2026
Hans-Ulrich Keck | Martin Rein
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)