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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Merz Maschinenfabrik GmbH | Haigerlocher Straße 44 | 72379 Hechingen 

 

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Merz Maschinenfabrik GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sowohl im Inland als auch im Ausland.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand sind die Herstellung und der Vertrieb von Rundstrickmaschinen zur Produktion medizinischer Kompressionsstrümpfe sowie der Vertrieb von deren Ersatz- und Verschleißteilen.
  2. Die gelieferten Maschinen sind Produktionsmaschinen (mit der Zolltarifnummer | HS code 84471100) und stellen keine Medizinprodukte im Sinne nationaler oder internationaler medizinprodukterechtlicher Vorschriften dar.

§3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
  3. Technische Angaben, Zeichnungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§4 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW) gemäß Incoterms® 2020, zuzüglich Verpackung, Versand, Versicherung, Zöllen, Steuern, Abgaben und der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  2. Bei Exportlieferungen trägt der Besteller sämtliche im Bestimmungsland anfallenden Abgaben, Steuern und Gebühren.

§5 Zahlung

  1. Zahlungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Zahlungen haben ausschließlich in der Währung € = EURO zu erfolgen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorauszahlung, Akkreditiv oder Sicherheitsleistung auszuführen, insbesondere bei Auslandsgeschäften.
  5. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§6 Lieferung und Lieferzeit

  1. Der Lieferumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  3. Fälle höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse (z. B. Streik, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen, Exportbeschränkungen) verlängern die Lieferfrist angemessen.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

§7 Versand, Incoterms und Gefahrübergang

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk = EXW (Incoterms® 2020).
  2. Gefahr und Risiko gehen mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen.
  3. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

§8 Export, Zoll und Compliance

  1. Der Besteller ist für die Einhaltung aller nationalen und internationalen Import-, Zoll- und Exportvorschriften verantwortlich.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder -hindernisse aufgrund exportkontrollrechtlicher Vorschriften oder behördlicher Genehmigungen.
  3. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren nicht unter Verstoß gegen Export-, Sanktions- oder Embargovorschriften weiterzugeben oder zu verwenden.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.
  2. Bei Auslandsgeschäften gilt der Eigentumsvorbehalt in der jeweils rechtlich zulässigen Form.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zu informieren.

§10 Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Ersatzteile

  1. Die Maschinen dürfen ausschließlich gemäß den bereitgestellten Betriebs- und Wartungsanleitungen eingesetzt werden.
  2. Umbauten, Softwareänderungen oder der Einsatz nicht freigegebener Ersatzteile erfolgen auf eigenes Risiko des Bestellers und schließen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus.

§11 Verantwortung für Endprodukte

  1. Die Verantwortung für Herstellung, Qualität, Zertifizierung, Zulassung und Verkehrsfähigkeit der mit den Maschinen hergestellten Endprodukte liegt ausschließlich beim Besteller.
  2. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für medizinische, therapeutische oder regulatorische Eigenschaften der hergestellten Produkte.
  3. Die Einhaltung nationaler und internationaler gesetzlicher Anforderungen (z. B. RAL, MDR, FDA, lokale Normen) obliegt allein dem Besteller.

§12 Gewährleistung

  1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung bei Maschinen oder Ersatzlieferung bei Ersatzteilen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum.
  4. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§13 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§14 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Besteller Kaufmann ist.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Hechingen, den 04. Februar 2026

Hans-Ulrich Keck | Martin Rein

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)

 

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